Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden durch den Gesetzgeber immer wieder angepasst.
Die folgenden Beträge sind gültig ab 01.01.2025.
01
Sie haben Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von monatlich 131,00 €, einsetzbar für:
02
In Abhängigkeit vom Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse bei der Beauftragung eines Pflegedienstes monatlich, maximal die folgenden Kosten:
Pflegegrad 2 - 796,00 EUR
Pflegegrad 3 - 1.497,00 EUR
Pflegegrad 4 - 1.859,00 EUR
Pflegegrad 5 - 2.299,00 EUR
03
In Abhängigkeit vom Pflegegrad zahlt die Pflegekasse - sofern kein Pflegedienst benötigt wird - monatlich das folgende Pflegegeld:
Pflegegrad 2 - 347,00 EUR
Pflegegrad 3 - 599,00 EUR
Pflegegrad 4 - 800,00 EUR
Pflegegrad 5 - 990,00 EUR
04
Sofern sie einen Pflegedienst beauftragen Pflegesachleistungen zu erbringen, sie aber das unter 02 genannte Budget nicht voll ausschöpfen, erhalten sie anteilig das Pflegegeld ausgezahlt.
Beispiel (mit Pflegegrad 3):
Sie haben bei einem Pflegedienst Leistungen im Wert von 950,00 EUR beauftragt.
(100 ./. 1.497 x 950 = 63,5%)
Dann erhalten Sie 36,5% (100% - 63,5% = 36,5%) des Pflegegeldes, d.h. 218,64 EUR noch von der Pflegekasse ausgezahlt.
Dieses Wechselspiel zwischen Pflegeleistung und Pflegegeld nennt sich Kombinationsleistung.
05
Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, dienen der Unterstützung im Haushalt, der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder der Entlastung pflegender Angehöriger oder vergleichbar Nahestehender. Der Entlastungsbeitrag wird ab Pflegegrad 2 monatlich, zusätzlich gewährt und beträgt 131,00 EUR.
Für den Entlastungbetrag zusätzlich zum Pflegegeld, erhalten sie von uns zum Beispiel:
06
Die Leistungen der Verhinderungspflege können zur Entlastung oder bei Verhinderung ihrer Pflegperson in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse zahlt hierfür ab Pflegegrad 2 1.685,00 EUR pro Kalenderjahr.
Sie können die Verhinderungspflege tageweise
oder aber ohne Kürzung des Pflegegeldes stundenweise in Anspruch nehmen, wenn ihre Pflegeperson verhindert ist oder Entlastung braucht. Diese Leistung kann gerne auch durch uns erbracht werden.
07
Sie benötigen einen Platz in der Kurzzeitpflege, weil ihr Angehöriger der sie pflegt z.B. selber ins Krankenhaus muss? In diesem Fall zahlt ihnen die Pflegekasse pro Jahr bis zu 1.854,00 EUR.
Sollten sie keine Leistungen zur Kurzzeitpflege
abrufen, können sie daraus bis zu 843,00 EUR zusätzlich für Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Nur Pflegebedürftige die in die Pflegegrade 4 oder 5 eingestuft sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können den Kurzzeitpflegebetrag zu 100% auch für die Verhinderungspflege einsetzen.
08
Die Leistungen der Tagespflege können über andere Dienstleister, wie. z.B. das DRK in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse zahlt hierfür monatlich:
Pflegegrad 2 - 721,00 EUR
Pflegegrad 3 - 1.357,00 EUR
Pflegegrad 4 - 1.685,00 EUR
Pflegegrad 5 - 2.085,00 EUR
09
Sofern unmittelbar im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen
der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nicht oder nur unter erheblichem Aufwand sichergestellt werden können, besteht Anspruch auf zehntägige Übergangspflege im Krankenhaus.
10
Die Pflegekasse zahlt bei der vollstationären Pflege monatlich:
Pflegegrad 2 - 131,00EUR
Pflegegrad 3 - 805,00 EUR
Pflegegrad 4 - 1.855,00 EUR
Pflegegrad 5 - 2.096,00 EUR
Darüber hinaus erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 einen Leistungszuschlag, dessen Höhe ist abhängig von der Dauer des Pflegeheimaufenthalts/ des Leistungsbezugs.
11
Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Pflegekasse einen Zuschlag von 224,00 EUR monatlich für ambulant betreute Wohngruppen.
Weiterhin gilt: Leistungen der Tages- und Nachtpflege können nur in Anspruch genommen werden, wenn durch eine Prüfung des Medizinischen Dienstes (MD) nachgewiesen ist, dass die Pflege in der ambulant betreuten Wohngruppe ohne teilstationäre Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt ist.
12
Für so genannte Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen zahlt die Pflegekasse einmalig bis zu 4.180,00 EUR.
12
Wenn Sie für die häusliche Pflege Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, usw. verwenden, erstattet Ihnen die Pflegekasse diese Pflegehilfsmittel bis zu 42,00 EUR monatlich.
Wir helfen ihnen gerne bei der Beantragung.
13
Da wir noch ein sehr junger Pflegedienst sind, dürfen wir einen Investitionskostenzuschlag zur Finanzierung unserer betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen erheben. Dieser ist mit den Pflegekassen fest vereinbart, ist jedoch durch sie selber zu bezahlen.
14
Dies sind vom Arzt verordnete medizinische Hilfeleistungen, wie z.B. ein Verbandswechsel, Insulininjektionen oder die Medikamentengabe. Bei der Behandlungspflege geht es auf Grund einer Krankheit um medizinische Leistungen, die dann durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden.
Die Kosten hierfür übernimmt ihre Krankenkasse.
15
Hierbei handelt es sich um Leistungen der Körperpflege (z.B. das Waschen des Kröpers), der Ernährung (z.B. Hilfe beim Essen), sowie der Mobilität (z.B. Hilfe beim Aufstehen).
16
Den Antrag zur Einstufung eines Pflegegrades stellt man bei der jeweiligen Pflegekasse. Diese beauftragt dann den Medizinischen Dienst (MD) zur Begutachtung. Für die Bundesknappschaft übernimmt das deren Sozialmedizinierscher Dienst. Im Rahmen der privaten Pflegeversicherung ist die Prüforganisation Medicproof tätig.
Wenn sie möchten, unterstützen wir sie gerne bei der Beantragung eines Pflegegrades.
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Der Bezug von Pflegegeld ist an die Bedingung geknüpft, dass der Pflegebedürftige in regelmäßigen Abständen Pflegeberatungsbesuche durch einen Pflegedienst durchführen lässt.
Bei Pflegegrad 2 und 3 sind diese zweimal im Jahr,
bei Pflegegrad 4 und 5 viermal im Jahr durchzuführen.
Diese Pflegebesuche dienen der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und bieten regelmäßige Hilfestellungen und pflegefachliche Unterstützung.
Wir führen diese gerne bei Ihnen durch. Die Kosten hierfür übernimmt ihre Pflegekasse.
18
Bitte sprechen Sie uns an! Wir beraten sie gerne, unverbindlich und kostenlos!
Unter 06341 - 99 59 501 sind wir für sie erreichbar.
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