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Unser Angebot

Professionelle und liebevolle ambulante Pflege – individuell abgestimmt und direkt mit Ihrer Kasse abgerechnet.

Krankenkasse · SGB V

Professionelle häusliche Krankenpflege

Behandlungspflege nach SGB V, z. B. Wundversorgung, Injektionen, Blutdruckmessung, Katheter- und Stomaversorgung, künstliche Ernährung, Verbandwechsel und Hilfe bei medizinischen Geräten. Die Maßnahmen werden von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt verordnet und bei Ihnen zu Hause durch unser qualifiziertes Pflegepersonal durchgeführt. Die Kosten zahlt Ihre Krankenkasse.

Pflegekasse · SGB XI

Liebevolle Altenpflege

Grundpflege nach SGB XI: Wir unterstützen Sie oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen mit Pflegegrad bei eingeschränkter Mobilität oder Selbstständigkeit – bei der Körperpflege durch Ganz- oder Teilwaschungen sowie bei wiederkehrenden Tätigkeiten in den Bereichen Ernährung und Mobilität. Finanziert durch Ihre Pflegekasse.

Pflegekasse

Häusliche Betreuung

Damit Sie sich zu Hause sicher und unabhängig fühlen: Wir unterstützen, begleiten und aktivieren im Alltag. Fähigkeiten und Möglichkeiten werden erkannt und gefördert, Verlorengegangenes wird wiedergewonnen und gesichert. Für unsere Kundinnen und Kunden besteht eine 24-Stunden-Rufbereitschaft.

Pflegekasse

Hauswirtschaftliche Hilfe

Unser Team übernimmt Aufgaben im Haushalt – mit hygienischem Fachwissen, das gerade bei Infektionskrankheiten wichtig ist: Flächenreinigung und -desinfektion, Wäscheversorgung, Abfallentsorgung, Umgang mit Lebensmitteln und Küchenhygiene.

Kostenlos

Aufklärung und Beratung

Wir kommen für Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI zu Ihnen nach Hause, schätzen den Pflegebedarf ein und legen gemeinsam fest, welche Aufgaben wir übernehmen und welche bei den pflegenden Angehörigen bleiben – auch bei besonderen Bedürfnissen, etwa durch Demenzerkrankungen.

Pflegekasse

Verhinderungspflege

Wir fangen geplante oder ungeplante Ausfälle pflegender Angehöriger auf (§ 39 SGB XI) – stundenweise oder tageweise. So werden Angehörige entlastet und haben eine sorglose Zeit. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Ansprüchen.

Finanzierung

Wer bezahlt die Pflege?

Krankenkasse: Häusliche Krankenpflege auf ärztliche Verordnung – auch ohne Pflegegrad. Es fällt nur die gesetzliche Zuzahlung an.

Pflegekasse: Ab Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen bis zum monatlichen Höchstbetrag; für alle Pflegegrade zusätzlich bis zu 131 € Entlastungsbetrag pro Monat.

Vor Beginn erhalten Sie einen transparenten Kostenvoranschlag. Alle Beträge erklären wir in unseren häufigen Fragen.

PflegegradPflege­sach­leistung
(durch Pflegedienst)
Pflegegeld
(durch Angehörige)
Pflegegrad 2bis 796 €347 €
Pflegegrad 3bis 1.497 €599 €
Pflegegrad 4bis 1.859 €800 €
Pflegegrad 5bis 2.299 €990 €

Monatliche Höchstbeträge, Stand 2026, Quelle: Bundesministerium für Gesundheit. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

So einfach geht's

In vier Schritten zur Pflege zu Hause

  1. Anrufen oder schreiben

    Unter 06341 99 59 501, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

  2. Kostenloses Erstgespräch

    Wir besuchen Sie zu Hause und klären den Hilfebedarf.

  3. Kostenvoranschlag und Pflegevertrag

    Transparent und verständlich – inklusive möglichem Eigenanteil.

  4. Start der Versorgung

    Zu festen, mit Ihnen abgestimmten Zeiten.

Kostenlose Beratung – persönlich und unverbindlich

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir melden uns schnell zurück und kommen gerne zu einem Erstgespräch zu Ihnen nach Hause.